Pressemitteilung Nicole Razavi MdL zum Förderprogramm Kommunaler Straßenbau
Nicole Razavi MdL „Gingen an der Fils erhält über 600.000 Euro aus dem Landesprogramm kommunaler Straßenbau für den Ersatzbau „Unterer Steg.“
„Ich freue mich sehr über die Unterstützung aus dem Land. So sieht gelebte Unterstützung für unsere Kommunen aus.“
Die Geislinger CDU-Landtagsabgeordnete und Ministerin Nicole Razavi freut sich über die Aufnahme einer weiteren Maßnahme aus dem Wahlkreis Geislingen in das Landesförderprogramm „Kommunaler Straßenbau (KStB)“ für das Jahr 2025: „Es ist eine tolle Nachricht, dass von 61 Neuaufnahmen in das Förderprogramm für das Jahr 2025 auch eine Maßnahme aus dem Wahlkreis Geislingen kommt. Das Land unterstützt mit der Förderzusage von 646.216,42 Euro den Ersatzneubau der Brücke ‚Unterer Steg‘ in Gingen an der Fils.“
Seit dem Hochwasser im Juni 2024 ist der Übergang aufgrund starker Schäden am Widerlager gesperrt. „Der Untere Steg in Gingen ist eine zentrale Fuß- und Radwegverbindung innerhalb der Gemeinde – insbesondere für die direkte Verbindung zwischen der Brunnenstraße und dem historischen Ortskern. Wie wichtig er ist, merken die Bürgerinnen und Bürger besonders seit seinem Ausfall. Der geplante Ersatzneubau stellt sicher, dass diese wichtige Verbindung wiederhergestellt und modernen Anforderungen gerecht wird. Damit wird nicht nur eine essenzielle Achse im Wegenetz der Gemeinde gestärkt, sondern auch ein klares Zeichen für eine bürgernahe und zukunftsfähige Infrastruktur im ländlichen Raum gesetzt“, so Razavi weiter.
„Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist ein Zungenbrecher, aber enorm wertvoll. Wir können unsere Kommunen tatkräftig dabei unterstützen, Verkehrsinfrastruktur zeitgemäß zu erneuern und alte Missstände durch neue Ideen zu ersetzen. So geht gute Partnerschaft mit dem ländlichen Raum – und darauf sollen sich unsere Gemeinden und Städte auch in Zukunft fest verlassen können“, sagt Nicole Razavi MdL abschließend.
Hintergrund
Die Förderung erfolgt über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift. Mit den Förderungen im Rahmen des LGVFG unterstützt das Land Baden-Württemberg Landkreise, Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen beim Um- und Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Regelfördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei besonders klimafreundlichen Maßnahmen kann ein Klimabonus gewährt werden und der Fördersatz bis zu 75 Prozent betragen.
Das LGVFG-KStB-Programm umfasst eine große Bandbreite an Maßnahmen. Neben der Förderung von Brückenmodernisierungen und Ortsmitten können Kommunen beispielsweise Mittel für Straßenneu- und -ausbau, die Errichtung von Radschnellverbindungen, Verkehrsleitsysteme, Lärmschutz- und Luftreinhaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen beantragen.