Nicole Razavi MdL

Nicole Razavi MdL: „Der Sonderfonds schafft mehr Sicherheit für die Arbeit der Kulturschaffenden und endlich wieder mehr Live-Erlebnisse auf unseren Bühnen“

CDU-Landtagsabgeordnete begrüßt Start des Hilfsprogramms für Kulturveranstaltungen
 
 
„Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ist ein großer Schritt, auch bei uns im Kreis Göppingen: Er bedeutet mehr Sicherheit für die Arbeit der Kulturschaffenden und endlich wieder mehr Live-Erlebnisse auf unseren Bühnen“, freut sich Nicole Razavi. „Die Landesregierung hat jetzt der Vereinbarung mit dem Bund zugestimmt. Der Weg ist damit frei, das Hilfsprogramm kann auch bei uns anlaufen,“ informiert die CDU-Landtagsabgeordnete, die als Ministerin über die Kabinettsvorlage mitentschieden hat. „Kerngedanke ist, Kulturveranstaltern mit Zuschüssen dabei zu helfen, Einnahmeausfälle auszugleichen, wenn coronabedingt we-niger Zuschauer erlaubt sind oder Termine ganz ausfallen. Das bedeutet in der jetzigen Phase der vorsichtigen Öffnungen wertvolle Sicherheit für die Arbeit der Kulturschaffenden und damit wollen wir flächendeckend das Wiederaufleben des Kulturbetriebs anschieben. Aktive und Publikum gleichermaßen sehnen sich danach, wieder zusammenzukommen und trotz der noch bestehenden Einschränkungen wieder Musik, Theater und vieles mehr zu leben und zu erleben. Wir alle haben in den vergangenen Monaten gespürt, wie sehr uns die Kultur als kreativer Impuls und Gemein-schaftserlebnis fehlt. Jetzt gibt es endlich eine Perspektive für mehr Normalität und die wollen wir als Politik stärken.  Ganz wichtig ist mir dabei, dass wir bei der Umsetzung auch die Breitenkultur mit einschließen und damit Einsatz und Fantasie der vielen Ehrenamtlichen in unseren Vereinen während des Lockdowns würdigen“, so Razavi weiter. „Baden-Württemberg hat den Künst-lerinnen und Künstlern im Land seit Beginn der Pandemie schnell und erfolgreich geholfen, zum Beispiel mit der Soforthilfe auch für Soloselbstständige. Mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit einem Umfang von bis zu 2,5 Milliarden Euro leistet die CDU-geführte Bundesregierung nun eine enorm wichtige Anschubhilfe für den noch durch viele Unsicherheiten geprägten Neustart. Das ist auch ein klares Signal der Wertschätzung für die Kreativen und der Anerkennung, wie sehr sie unsere Gesellschaft bereichern“, so Nicole Razavi MdL abschließend.
 
Hintergrund
 
Das Hilfsprogramm hat zwei zentrale Säulen: Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste der Veranstalter bei um mindestens 20 Prozent reduzierter Zuschauerzahl durch Bezuschussung der Ticketeinnahmen ausgeglichen. Bei besonders strengen Auflagen und großer Einschränkung der Kapazität sind bis zu 100 Prozent Förderung möglich. Das heißt, für jedes verkaufte Ticket erhalten die Veranstalter dann den gleichen Ticketpreis nochmals als Zu-schuss. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Pro Veranstaltung sind maximal 100.000 Euro Hilfe möglich. Es ist eine gesonderte Regelung für Veranstaltungen vorgesehen, die regulär am selben Veranstaltungsort wiederholt werden - etwa für Filmvorführungen im Kino.
 
Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kul-turveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Reduzierung der Teilnehmerzahl oder einer Verschiebung übernimmt der Ausfallfonds maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen Ausfallkosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung. Zu den förderfähigen Kosten zählen Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleister etc.
Die Auszahlung der Fördermittel im Rahmen des „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ soll in Baden-Württemberg durch die L-Bank erfolgen, das konkrete Antragsverfahren wird derzeit ausgearbeitet.  Antragsberechtigt werden öffentliche und private Kulturveranstalter sein. Der Begriff soll breit gefasst wer-den und auch die Breitenkultur einschließen. Öffentlich getragene Kultureinrichtungen sollen bei der Wirtschaftlichkeitshilfe antragsberechtigt sein, nicht aber bei der Ausfallabsicherung. Die Vergabe der Fördermittel soll nach dem „Windhundprinzip“ erfolgen.