Kunsthalle Göppingen erhält 47.200 Euro aus dem Hilfsprogramm „Kunst trotz Abstand“ des Landes.
„Die vielfältige Kunst- und Kulturszene im Landkreis Göppingen bedeutet Freude und Inspiration für die Menschen. Das muss auch in Pandemiezeiten für die Zukunft erhalten werden und ich freue mich über die Hilfe des Landes für die Kunsthalle Göppingen in Höhe von 47.200 Euro“, sagt Nicole Razavi MdL zum aktuellen Förderbescheid des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Wie Ministerin Theresia Bauer MdL der CDU-Landtagsabgeordneten bestätigte, hat das Ministerium die Kunsthalle Göppingen mit ihrem Projekt „Kunstrezepte“ in die erste Förderrunde des Corona-Hilfeprogramms „Kunst trotz Abstand“ mit aufgenommen.
„Herzliche Gratulation an die Hausleitung zu dieser Auszeichnung! Kunst und Kultur brauchen ihr Publikum. Gerade jetzt, wo Distanz und Abstand geboten sind, sind neue Wege gefragt, um künstlerische Leistungen erleben und genießen zu können. Wir wollen den vielen Kunst- und Kultureinrichtungen, den Vereinen der Breitenkultur mit ihren vielen Ehrenamtlichen sowie freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern dabei zur Seite stehen“, so Nicole Razavi. Dafür stellte und stellt das Land der Kultur mehr als 200 Millionen Euro zur Verfügung, allein 50 Millionen Euro im Masterplan Kultur BW. „Das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ mit einem Fördervolumen von 7,5 Millionen Euro ist hier ein wichtiger Baustein. Der große Zuspruch für die erste Förderrunde zeigt, wie wichtig Hilfe für die Kulturschaffenden jetzt ist“, so Nicole Razavi.
Hintergrund:
Das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ beläuft sich auf insgesamt 7,5 Mio. Euro. In der ersten von insgesamt drei Förderrunden gingen 139 Bewerbungen ein und es werden 50 Projekte mit einer Summe von rund 1,4 Millionen Euro gefördert. Ziel des Programms: Künstlerische Projekte sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate und künstlerischer Konzepte sollen gefördert werden. Daneben können Projekte zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler und zur Stärkung der Breitenkultur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Um die Corona-Mittel bewerben dürfen sich ausschließlich rechtlich eigenständige Kultureinrichtungen (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.), die gemeinnützige Ziele verfolgen und deren Gründungsdatum vor dem 01.01.2020 liegt. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als Träger einer Kultureinrichtung antragsberechtigt.
Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro, in Ausnahmen können Projekte mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Der Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.
Eine Antragstellung ist über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Es gibt noch zwei weitere Förderrunden mit den Fristen 6. September 2020 und 4. Oktober 2020.