27.03.2018
Nicole Razavi MdL: „Menschen mit Behinderung im Landkreis haben künftig mehr Möglichkeiten zur Selbstbestimmung“
Landesregelung zum Bundesteilhabegesetz: Städte und Landkreise bleiben Träger der Eingliederungshilfe - KVJS behält Beraterfunktion - Sozialministerium erarbeitet landeseinheitliches Verfahren zur Leistungserbringung
„Die Menschen mit Behinderung im Landkreis haben künftig mehr Möglichkeiten zur Selbstbestimmung“, teilte die CDU-Abgeordnete Nicole Razavi mit. Das Parlament hatte zuvor einstimmig der landesweiten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zugestimmt. „Mit dem vom Bund vorgesehenen Wunsch- und Wahlrecht bei Wohnen, mehr Teilhabe am Arbeitsleben und der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen sollen sich die Lebensumstände für die Menschen deutlich verbessern. Jetzt haben wir mit dem Landesgesetz die Voraussetzung geschaffen, damit dies im Alltag spürbar wird. Das ist eine gute Nachricht für die Betroffenen und für die Leistungserbringer im Landkreis Göppingen“, so Razavi weiter.
Die zentrale Botschaft der Landesregelung lautet: „Die Hilfe bleibt bei den Menschen vor Ort. Es ist gut, dass der Landkreis und unsere Kommunen weiter für die Eingliederungshilfe zuständig sind. Die Wege für die Betroffenen bleiben kurz. Außerdem kann der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Träger der Eingliederungshilfe auch weiterhin beraten und unterstützen. Das war uns als CDU-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren ein sehr wichtiges Anliegen.“
Mit dem neuen Gesetz hat der Landkreis nun auch die Möglichkeit, Aufgaben der Eingliederungshilfe auf die Gemeinden im Kreis zu delegieren. „Dies hat sich in anderen Bereichen des Sozialhilferechts in der Vergangenheit in der kommunalen Praxis gut bewährt“, so Razavi. „Aufgabenerfüllung so nah wie möglich bei den Menschen ist und bleibt uns wichtig.“
Nach dem Gesetzesbeschluss werde nun die noch offene Frage der Bedarfsermittlung geklärt. „Wenn künftig die Frage zu beantworten ist, welche Form der Unterstützung ein Betroffener benötigt, brauchen wir ein landesweit einheitliches Verfahren. Egal wo jemand wohnt, die Menschen erwarten zu recht, dass alle die gleiche Hilfe erhalten.“ Die vom Sozialministerium dafür eingerichtete Arbeitsgruppe aus Kommunen, Betroffenen und Leistungsträgern werde nun ein einheitliches Instrument der Leistungserbringung erarbeiten. „Wir bleiben hier am Ball und haben in einem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen die Landesregierung gebeten, bis Ende Mai die Resultate vorzulegen“, so Razavi abschließend.
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