Ministerium: Anträge auf finanzielle Soforthilfe können jetzt gestellt werden – Auszahlung soll innerhalb einer Woche erfolgen * Nicole Razavi MdL: „Wir hätten uns als Land diese Öffnung schon früher gewünscht. Es ist gut, dass die Abstimmungen mit dem Bund nun abgeschlossen sind und die Hilfe anlaufen kann.“
„Ab sofort ist auch für Betriebe aus der Land- und Forstwirtschaft Platz unter dem Rettungsschirm“, teilt Nicole Razavi MdL mit. Wie Minister Peter Hauk der CDU-Landtagsabgeordneten bestätigte, können nun auch in wirtschaftliche Not geratene Unternehmen aus dem Bereich der Landwirtschaft sowie den weiteren Sektoren der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion, wie auch aus dem Gartenbau, Anträge auf finanzielle Soforthilfe stellen. „Die bisherige Regelung war ungerecht. Mit der neuen Regelung haben wir das Problem gelöst und damit kann jetzt auch vielen Betrieben bei uns im Landkreis Göppingen geholfen werden. Wer durch die Krise in existentielle Not gerät, hat nun Aussicht auf Hilfe. Wir hätten uns als Land diese Öffnung schon früher gewünscht. Unsere Landwirte und die damit verbundenen Bereiche versorgen die Menschen und sind Wirtschaftsbetriebe wie andere auch. Sie sind systemrelevant für unsere Gesellschaft. Es ist gut, dass die Abstimmungen mit dem Bund nun abgeschlossen sind und die Hilfe anlaufen kann. Ziel ist, dass der beantragte Zuschuss binnen einer Woche auf dem Konto des Antragstellers ist“, so Razavi weiter.
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
> 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
> 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
> 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.
Für Antragstellende mit bis zu 10 Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit 11 bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit. Die Antragsformulare stehen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona zum Download bereit. Dort werden auch alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren der Antragstellung erläutert. Ausgefüllte und unterzeichnete Anträge können über das zentrale Portal www.bw-soforthilfe.de hochgeladen werden.
„Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gelten die gleichen Förderbedingungen wie für betroffene Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe. Ein finanzieller Zuschuss ist bei einem Liquiditätsengpass möglich, das heißt, wenn die Antragsteller durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die betrieblichen Ausgaben in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu bezahlen“, erläutert Nicole Razavi.
Für Rückfragen zur Antragstellung stellt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz betroffenen Betrieben aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Fischerei und Aquakultur eine Hotline unter der Nummer 0711-126-1866 oder -1867 zur Verfügung. Die Hotline ist über die Osterfeiertage und danach montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr besetzt. Zusatzinformationen zum Thema Corona, FAQs und den Link zu den Anträgen sind unter www.mlr-bw.de zusammengestellt.
„Die Soforthilfe, mit der Baden-Württemberg bundesweit vorangegangen ist, funktioniert. Fast 150.000 Zuschüsse in Höhe von über 1,4 Milliarden Euro sind bereits ausbezahlt. Das ist nicht nur eine überlebenswichtige Hilfe für viele Betriebe, sondern auch eine enorme Leistung aller, die Anträge bearbeiten und Geld auszahlen“, so Nicole Razavi abschließend.