Nicole Razavi MdL und Hermann Färber MdB: CDU-Abgeordnete mahnen zur Sachlichkeit und fordern eine schnellstmögliche Einleitung des Planfeststellungsverfahrens – Termin im Stuttgarter Verkehrsministerium
Nicole Razavi MdL und Hermann Färber MdB: „Die B 10 neu bis Geislingen-Ost muss so schnell wie möglich kommen, ohne Wenn und Aber. Eine ganze Raumschaft ist sich einig in dieser Forderung. Deshalb erwarten wir von den Planern in Bund und Land, alles zu tun, damit so schnell wie möglich gebaut werden kann. Die Voraussetzungen dafür sind mit der Aufnahme beider Abschnitte - Gingen-Ost bis Geislingen-Mitte und Geislingen-Mitte bis Geislingen-Ost - in den Bundesverkehrswegeplan geschaffen. Und es ist uns auch gelungen, dass beide Abschnitte in einer Maßnahme geplant und dann auch gebaut werden können. Es macht keinen Sinn, die Arbeitsebenen ständig gegeneinander in Stellung zu bringen und sie dadurch von ihrer eigentlichen Arbeit abzuhalten. Im Gegenteil: wir müssen sie unterstützen. Kein Verständnis haben wir deshalb für das Untergangsszenario, das die SPD jetzt heraufbeschwört. Wir hatten heute nochmals Kontakt zu den Verantwortlichen im Bundes- und Landesverkehrsministerium. Beide arbeiten partnerschaftlich zusammen und bestätigen das, was bisher schon bekannt war: Die Planungsunterlagen sollen in den nächsten Tagen vom Regierungspräsidium an das Bundesverkehrsministerium gesandt werden. Der Bund will dann den Gesehensvermerk zeitnah erteilen. Diese Informationen haben auch die Kollegen von der SPD. Ihr Vorgehen hilft ganz gewiss nicht weiter, sondern führt zu weiterer Verunsicherung. Die Signale aus Berlin und Stuttgart geben dazu keinen Anlass.
Richtig ist, dass die Anschlüsse Geislingen-Mitte und Geislingen-West planerisch verändert wurden. Diese Veränderung hat der Bund bereits 2016 angeordnet. Dafür sind die Anschlüsse jetzt für die Verkehrslast optimal dimensioniert und konnten noch etwas weiter weg von der Wohnbebauung platziert werden. All das ist längst bekannt. Dasselbe gilt für das seit langem bekannte Thema Artenschutz. Es ist eine Herausforderung, sie ist aber machbar.“
Warum von Seiten des Landkreises immer der Vergleich zum Bau der B 29 gezogen wird und eine Konkurrenzsituation zur B 10 suggeriert wird, ist für die CDU-Parlamentarier nicht nachvollziehbar. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass hier ständig ungeprüfte Behauptungen in Umlauf gebracht werden. Das stiftet mehr Verwirrung als dass es einen Nutzen bringt. Wir können hier auch nur davor warnen, den Bau der B 10, dasselbe gilt aber auch für die A 8, durch Tunnel- bzw. Trassendiskussionen zu verhindern.“
Um weitere Irritationen zu vermeiden, werden Nicole Razavi MdL und Hermann Färber MdB den aktuellen Sachstand in den nächsten Tagen in einem Gespräch mit Ministerialdirektor Professor Dr. Lahl und dem Leiter der Straßenverkehrsabteilung Andreas Hollatz im Stuttgarter Verkehrsministerium klären.
Hintergrund
Beim dem ganzen Ministeriums- und Behörden-Hick-Hack ist ein genauer Blick auf die Zuständigkeiten wichtig: Der Bund (der Bauherr) stellt das Geld für den Bau zur Verfügung. Das ist bereits vorhanden. Das Land (der Planer bzw. sozusagen der Architekt) ist für die fachliche Planung und Ausführung zuständig. Es muss als Architekt – ähnlich wie bei einem Hausbau – dem Bauherrn eine vollständige Planung vorlegen. Der Bund als Bauherr wiederum prüft die eingereichten Unterlagen und gibt entweder die Planung zur weiteren Ausführung frei – sprich: den Gesehensvermerk, damit das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und im Anschluss daran der Planfeststellungsbeschluss (die Baugenehmigung) erteilt werden kann.