Gesetzentwurf der Landesregierung zum Wahl- und Stimmrecht von betreuten Menschen mit Behinderung für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019
“Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine gute Nachricht für alle Betroffenen und ein starkes Signal für mehr Teilhabe in unserem Land. Mit der Übergangsregelung schaffen wir die Grundlage dafür, dass landesweit rund 6.000 betreute Menschen mit Behinderung bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Das Land sorgt damit für klare Verhältnisse und Rechtsssicherheit.
Bislang waren die Personen, für die zur Besorgung ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. Januar 2019 festgestellt, dass der entsprechende Passus im Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist. Der Bund hat als Gesetzgeber nun die Aufgabe, die festgestellte Ungleichbehandlung spätestens bis zur nächsten regulären Bundestagswahl im Herbst 2021 zu beseitigen.
Für das Land bestand nun insofern Handlungsbedarf, als bislang auch im Landtags- und Kom-munalwahlrecht von Baden-Württemberg identische Wahlrechtsausschlüsse galten. Mit der nun vorgelegten Übergangsregelung werden die Wahlrechtsaussschlüsse für die Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, so lange ausgesetzt, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahlrecht erfolgt und das Wahlrecht somit bundeseinheitlich ausgeweitet ist. Das gilt auch für das Wahlrecht zum Landtag, für Bürgermeisterwahlen sowie für Abstimmungen auf Gemeindeebene.
Oberste Priorität hat für uns dabei, dass unser Landesgesetz den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Ein alleiniges Streichen der derzeit noch geltenden Wahlrechtseinschränkungen würde dem nicht genügen. Unser Ziel war und ist es vielmehr, dass für alle Wahlen dieselben Teilnahmeregelungen gelten. Daher ist uns wichtig, dass der Bund nun ebenfalls zeitnah seine Rechtsgrundlagen anpasst. Weil hier eine differenzierte Regelung gefunden werden muss, wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Insofern freuen wir uns sehr, dass mit der Übergangsregelung des Landes jetzt im Interesse der davon betroffenen Menschen eine gute Lösung für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf dem Tisch liegt.”