Land unterstützt Auftritte professioneller Solisten und Ensembles außerhalb von Baden-Württemberg mit bis zu 8000,- Euro - Razavi: „Jazz aus Baden-Württemberg ist ein wunderbarer kultureller Botschafter unseres Landes“
„Jazzmusikerinnen und –musiker aus dem Landkreis Göppingen haben die Chance, sich um Fördergelder des Landes zu bewerben“, teilt Nicole Razavi MdL mit. Das Kunstministerium fördere Solisten- und Ensemble-Auftritte außerhalb von Baden-Württemberg im Zeitraum September 2018 bis Februar 2019 und auf der jazzahead! 2019 in Bremen mit bis zu 8000,- Euro pro Projekt. „Da lohnt es sich, den Antrag zu schreiben“, so Razavi weiter. „Jazzmusik aus Baden-Württemberg ist ein wunderbarer Botschafter für Kultur und Kulturschaffende unseres Landes. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch Musikerinnen und Musiker aus dem Landkreis Göppingen auf auswärtigen Bühnen das Publikum begeistern.“
Die Anträge auf einen Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten müssen bis spätestens 15. Juli 2018 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingegangen sein. Förderfähig sind auch Konzerttourneen (ab drei Auftritten) und in Ausnahmefällen Einzelkonzerte von besonderer Bedeutung. Die Förderung ist pro Musikerin und Musiker gestaffelt und beginnt bei 200 Euro für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg. Für Konzerte im europäischen Ausland sind 400 Euro und international 800 Euro vorgesehen. Die maximale Förderung pro Ensemble und Projekt beträgt in Deutschland und außerhalb von Baden-Württemberg 2000 Euro, im europäischen Ausland 4000 Euro und international 8000 Euro. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 28. Februar 2019 stattfinden.
Das Land Baden-Württemberg veranstaltet am Samstag, den 27. April 2019 eine Neuauflage der „Baden-Württemberg Clubnight“ im Rahmen der jazzahead! 2019 in Bremen. Dabei erhalten drei Jazzensembles aus Baden-Württemberg die Gelegenheit, sich live vor internationalem Fachpublikum zu präsentieren. Zudem wird an einem jazzahead!-Gemeinschaftsstand die Jazzszene in Baden-Württemberg präsentiert. Zugleich wird damit eine Anlaufstelle für Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker sowie für Musikproduzenten und Veranstalter angeboten.
Bewerben können sich Ensembles jeder Größe, deren Musiker mindestens zur Hälfte aus Musikerinnen und Musikern bestehen, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben. Die von der Jury ausgewählten Ensembles verpflichten sich dazu, das Konzert am 27. April 2019 wahrzunehmen und zum Auftritt nach Bremen zu reisen. Die Förderungsvoraussetzungen und weitere Informationen zu den beiden Ausschreibungen sind online unter www.mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen und www.jazzverband-bw.de zu finden.