Nicole Razavi MdL und Alexander Maier MdL begrüßen Novelle des Privatschulgesetzes
„Die beiden Landtagsabgeordneten Nicole Razavi MdL und Alexander Maier MdL begrüßen die erhöhte Förderung für Privatschulen: „Diese Gesetzesänderung ist ein wertvoller Beitrag für die Wahlfreiheit und für die Vielfalt des Bildungsangebots in unserem Land. Es gab in den beiden Regierungsfraktionen einen großen Konsens über die Notwendigkeit dieser Erweiterung und wir freuen uns, dass wir damit für die Schulen in freier Trägerschaft Planungssicherheit geschaffen haben“, so die beiden Abgeordneten.
Das Land übernimmt fortan und garantiert 80% der Kosten, die für jede(n) Schüler(in) entstehen und stellt hierfür 15 Millionen Euro pro Jahr im Haushalt ein. Zusätzlich zu dieser Kopfsatzförderung können alle weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen Ausgleichszahlungen beantragen, wenn sie auf Schulgeld verzichtet. Bis zu 50 Millionen Euro zusätzlich fließen so pro Jahr an die Schulen in freier und kirchlicher Trägerschaft, Waldorfschulen und Internate. Der gesamte Landeszuschuss an die Privatschulen erhöht sich auf knapp eine Milliarde Euro pro Jahr.
„Damit gibt es fortan eine finanzielle Grundlage für eine weitere Öffnung der freien Schulen“, so Razavi MdL und Maier MdL weiter. „Kinder sollen ihrer Veranlagung nach und unabhängig vom Besitzstand der Eltern die für sie passende Schule besuchen. Das ist ein wesentliches Anliegen des neuen Privatschulgesetzes.“ Die Gesetzesänderung beruhe auf einem einvernehmlichen Verhandlungsergebnis mit der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, zudem setze man damit eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags um.
„Last not least schaffen wir mit diesem Beschluss Rechtssicherheit“, so Razavi MdL und Maier MdL abschließend. Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte im Juli 2015 Teile des bisherigen Privatschulgesetzes für verfassungswidrig erklärt und eine wirksame und regelmäßige Kontrolle der Einhaltung des Sonderungsverbotes nach Artikel 7 Absatz 4 Satz 3 des Grundgesetzes verlangt. Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) hat der nun geschaffenen Regelung bescheinigt, sie zeige auf, „wie eine sinnvolle und effektive Regulierung aussehen kann.“