Nicole Razavi MdL

Statement von Nicole Razavi MdL zur Anti-Terror-Übung von Bundeswehr und Polizei

Statement der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Nicole Razavi MdL zur Anti-Terror-Übung von Bundeswehr und Polizei.
„Klar ist: Es geht nicht darum, dass die Bundeswehr künftig durch die Königsstraße in Stuttgart patrouillieren soll. Es geht vielmehr um die Unterstützung in bestimmten Situationen, in denen  Einsätze der Bundeswehr im Inneren hilfreich und notwendig sein können und die Vorbereitung darauf. Selbstverständlich darf dies immer nur im Rahmen der Grenzen, die unsere Verfassung hierfür setzt, geschehen. Eine Ausnahme, die unser Grundgesetz neben der Verteidigung zulässt, ist die Katastrophenhilfe. Bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall können die Streitkräfte zur Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung und zur Hilfeleistung angefordert werden, wenn die Polizei hierzu alleine nicht mehr in der Lage ist. Die große Unterstützung durch die Bundeswehr haben wir bspw. beim Elbhochwasser erlebt.
 
Eine „Katastrophenhilfe“ durch die Streitkräfte kommt aus unserer Sicht auch bei einem Terroranschlag bzw. bei schweren, lang andauernden, länderübergreifenden Terrorlagen in Betracht und muss möglich sein. Es geht nicht um Panikmache. Aber spätestens seit den Anschlägen von Paris und Nizza und den Attentaten von Würzburg, Ansbach und München wissen wir, dass unsere Sicherheitsbehörden das Unmögliche denken und sich darauf vorbereiten müssen. In solchen Lagen kann für unsere hervorragende Polizei die Unterstützung der Bundeswehr sehr hilfreich sein. Voraussetzung ist: Die Einsatzführung, das Kommando muss immer bei der Polizei liegen. Und die Bundeswehr wird auch nur und ausschließlich auf Anforderung der Polizei tätig.
 
Solche komplexen Einsätze können allerdings nur gelingen und erfolgreich sein, wenn sie auch eingeübt und trainiert werden. Ich halte deshalb das Angebot einer gemeinsamen Übung von Länderpolizeien, Bundespolizei und Bundeswehr für sehr sinnvoll. Zunächst soll es eine Stabsrahmenübung geben, erst in einem zweiten Schritt eine reale Übung der Sicherheitskräfte. Die Terrorgefahr existiert, davor dürfen wir die Augen nicht verschließen. Wir hoffen alle, dass solche Szenarien nie eintreten werden. Dennoch müssen wir vorbereitet sein und müssen alles tun, um die Bevölkerung zu schützen.
 
Unsere Freiheit und Sicherheit sind ein hohes Gut. Sie zu gewährleisten und zu schützen ist eine der wichtigsten Aufgaben unseres Rechtsstaates und der Politik. Es ist also unsere Verpflichtung auf Gefährdungslagen entsprechend zu reagieren bzw. die Voraussetzungen zu schaffen, damit sie gar nicht erst entstehen. Wer ein solches konsequentes Handeln als Aktionismus oder parteipolitisches Geplänkel abtut verkennt unsere Verantwortung.“
 
Dem Einsatz der Streitkräfte im Inneren sind deutliche verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Im Grundgesetz heißt es dazu: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“ (Artikel 87a Absatz 2 GG). Diese Ausnahmen sind wie folgt geregelt:
Katastrophenhilfe (Art 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 GG)
Bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall können die Streitkräfte zur Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung und zur Hilfeleistung angefordert werden, wenn die Polizei hierzu alleine nicht mehr in der Lage ist.