Verkehrspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Nicole Razavi MdL: „Minister Hermann verspricht vollmundig neue Vorhaben auf Kosten anderer. Das ist verantwortungslos!“
„Die am 2. Juni 2014 veröffentlichte Beratende Äußerung des Rechnungshofes zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) hat deutlich gemacht, dass Minister Hermann bei den großen Infrastrukturvorhaben des Öffentlichen Personennahverkehrs ein doppeltes Spiel mit den Kommunen betreibt. Er verspricht vollmundig neue Vorhaben auf Kosten der Kommunen und setzt sie wissentlich hohen finanziellen Risiken aus“, sagte die verkehrspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Nicole Razavi MdL, am Montag (16. Juni) in Stuttgart.
In seinem am 4. Juni 2014 vorgelegten Bericht zeigt der Rechnungshof erneut auf, dass zum einen das GVFG-Förderprogramm des Bundes bereits heute bis zu seinem Auslaufen 2019 weit überbucht ist und damit die Realisierung der 16 baden-württembergischen Vorhaben allein der Kategorie A (endgültig aufgenommen, mit Bewilligungsbescheid des Landesministeriums) letztlich nicht gesichert ist. Danach würde Baden-Württemberg alleine für alle Vorhaben der Kategorie A insgesamt bis 2019 1,33 Milliarden Euro (200 Mio. Euro/Jahr ab 2014) benötigen und damit mehr als die Hälfte der für die alten Bundesländer bis 2019 zur Verfügung stehenden Bundesfinanzhilfen. „Angesichts des in der Summe total überzeichnetet GVFG-Bundesprogramms ist dies mehr als unwahrscheinlich“, so der Rechnungshof in seinem Bericht (s. S. 19). „Umso dringlicher ist es, dass Bund und Länder eine Regelung für die Zeit nach 2019 finden“, forderte die verkehrspolitische Sprecherin.
Nachdrücklich kritisiere der Rechnungshof das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zudem für dessen Praxis, die sogenannten Restfinanzierungsverpflichtungen voll an die Kommunen durchzureichen. Das bedeute, während das Land bei Vorhaben der DB AG die Ausfallrisiken für die Bundesfinanzhilfen in Höhe von 60 Prozent übernehme, gebe sie diese bei kommunalen Projekten voll an die Kommunen weiter. „Für die Kommunen ergeben sich dadurch immense finanzielle Risiken, deren Folgen sie weder beeinflussen noch abschätzen können“, erläuterte Razavi. Zudem habe der Rechnungshof deutliche Zweifel daran, dass diese Weitergabe des Ausfallrisikos überhaupt rechtssicher sei, da die Kosten- und Finanzierungspläne der vorgelegten Förderanträge nicht mit den Bewilligungsbescheiden übereinstimmten und damit die Gesamtfinanzierung nicht sichergestellt sei (s. S. 20, 21). Die Finanzierungspläne der Kommunen gingen nämlich, wie beispielsweise bei der Kombilösung der Stadtbahn Karlsruhe, bei allen Projekten von einer 60 Prozent Förderung durch den Bund und 20 Prozent durch das Land aus und wiesen darauf hin, dass die Vorhaben ohne diese Förderung nicht realisierbar seien. „Darüber hinaus können die Kommunen überhaupt nicht abschätzen, ob das Land weitere konkurrierende Vorhaben für das Bundesprogramm anmeldet“, so Razavi. Sogar für bereits bewilligte Vorhaben würde sich der Fördersatz dann immer weiter absenken.