Verkehrsministerium beantwortet Parlamentarischen Antrag der CDU-Abgeordneten Nicole Razavi und Jutta Schiller zum Bürgerbusverein Ebersbach.
Nicole Razavi und Jutta Schiller: "Das Verkehrsministerium hat die Auswirkungen der eigenen Förderkriterien für das Busförderprogramm 2014 auf die Bürgerbusvereine im Land nicht bedacht. Das ist ein Versäumnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen für die Vereine"
„Das Verkehrsministerium hat die Auswirkungen der eigenen Förderkriterien für das Busförderprogramm 2014 auf die Bürgerbusvereine im Land nicht bedacht“, so die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Nicole Razavi und Jutta Schiller. Dies gehe aus der Beantwortung ihres Parlamentarischen Antrages zur Zukunft der Bürgerbusvereine in Baden-Württemberg hervor. „Dies ist ein Versäumnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen nicht nur für den Bürgerbusverein in Ebersbach, sondern mittelfristig für alle im Landkreis Göppingen und im Land.“ So heißt es auf die Frage im Antrag, welche Folgen eine gesetzeskonforme Ausstattung der neuen Busgeneration auf die Zukunft der Bürgerbusvereine besonders hinsichtlich des Gewichts, der Führerscheinklassen und der Beschaffungskosten habe, darin: ‚Dem Ministerium sind in diesem Zusammenhang bisher keine konkreten negativen Auswirkungen auf den Betrieb von Bürgerbussen bekannt.´ Aus Sicht der verkehrspolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Nicole Razavi ist dies zumindest verwunderlich, denn: „Der Fall des Bürgerbusvereines in Ebersbach zeigt deutlich die Konsequenzen der neuen Förderrichtlinien des Landes auf: Insbesondere die Vorschrift der neuen Motorengeneration Euro VI führt zu einer Gewichtssteigerung über 3,5 Tonnen. Damit darf das Fahrzeug von Personen mit der Führerscheinklasse B nicht mehr gefahren werden. Dies hätte das Ministerium vor Erlass der neuen Förderrichtlinien bedenken müssen.“ Jutta Schiller ergänzt: „Es reicht nicht aus, sich zu den Bürgerbusvereinen zu bekennen und ihre gute Arbeit zu loben. Die Landesregierung muss auch die Voraussetzungen schaffen, dass dies gelingen kann.“ Wie Verkehrsminister Winfried Hermann betont, werde sich das Ministerium bemühen, zu einer praktikablen Lösung zu kommen. Wie diese aussehen kann, ist allerdings bislang unklar, denn auf die Frage nach möglichen Ausnahmen schreibt der Verkehrsminister klar: ‚durch die ökologische Neuausrichtung der Busförderung sieht das Busförderprogramm 2014 keine Ausnahmen, insbesondere im Bereich der vorgeschriebenen Abgasnorm, vor. Auch eine Sonderregelung vergleichbar mit der für die Feuerwehren und Rettungsdienste im Rahmen der Fahrerlaubnis, schließt Verkehrsminister Hermann aus. Nicole Razavi und Jutta Schiller: „Wir hoffen sehr, dass es trotzdem im Rahmen des jetzt für Ende März anberaumten Gesprächs mit dem Vorsitzenden des Bürgerbusvereins Ebersbach Horst Wehinger zu einer praktikablen und tragfähigen Lösung des Problems kommen wird.“ Dass alle die ihre Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt) bis zum 31. Dezember 1998 erworben haben ihre frühere Berechtigung zum Führen von KFZ bis 7,5 t behalten, sei zumindest derzeit hilfreich, löse das Problem aber nicht auf Dauer.