Pressemitteilung Nicole Razavi MdL zur Schließung der Notfallpraxis Geislingen
Nicole Razavi MdL: „Das ist ein weiterer Tiefschlag für die medizinische Versorgung im oberen Filstal.“
„Hier setzt die Bundesregierung sehenden Auges die medizinische Versorgung tausender Menschen aufs Spiel.“
Nicole Razavi MdL: „Die Notfallpraxis in Geislingen wird geschlossen. Das ist ein weiterer Tiefschlag für die medizinische Versorgung der Menschen im oberen Filstal.“ Nach der Schließung der Helfensteinklink und der Notfallambulanz war diese Praxis für viele Menschen die letzte verbliebene medizinische Anlaufstelle in Geislingen und Umgebung für den Notfall. Das Urteil des Bundessozialgerichtes war zu erwarten, dennoch griff die Bundesregierung den Entwicklungen nicht vor. „Hier setzt die Bundesregierung sehenden Auges die medizinische Versorgung tausender Menschen im ländlichen Raum aufs Spiel“, zeigt sich die Geislinger CDU Landtagsabgeordnete und Ministerin Nicole Razavi entsetzt.
Die Ampel-Koalition gibt auch beim Umgang mit diesem Thema ein chaotisches Bild ab. „Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium hätte schon längst eine gesetzliche Ausnahmeregelung zur Sozialversicherungsfreiheit von Pool-Ärzten schaffen können und müssen, so wie sie es bereits für die Notärzte getan hat. Die Begründung, keinen Präzedenzfall für weitere Berufsgruppen schaffen zu wollen, kann ich, wenn es um Leib und Leben geht, nicht nachvollziehen“. Die Bundesregierung stößt damit auch die vielen Ärzte vor den Kopf, die mit ihrer Bereitschaft neben ihrer Anstellung im Krankenhaus, einer Praxis oder aus dem Ruhestand heraus, sich noch zusätzlich um die Patienten zu kümmern und damit wertvolle Arbeit zu leisten.
„Gerade im ländlichen Raum sind diese sogenannten Pool-Ärzte, die so den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst unterstützen, zentral für die Sicherstellung einer umfassenden ambulanten Versorgung. Dass die Bundesregierung hier keine vergleichbare Regelung getroffen hat wie bei den Notärzten, ist ein schwerer Fehler“, so Nicole Razavi weiter.
„Für den Landkreis Göppingen und die Menschen im oben Filstal bedeutet diese Entscheidung eine weitere Verschlechterung der ärztlichen Versorgung gerade dann, wenn es Ernst ist. Das halte ich für völlig inakzeptabel. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie diese Fehlentscheidung korrigiert! Hier geht es im Zweifel um Leben und Tod.“
Hintergrund:
Am vergangene Dienstag hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Tätigkeit so genannter Pool-Ärzte im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst in bestimmten Konstellationen der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Organisation des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes im Land.
Grundsätzlich ist die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KV) verpflichtet, mit den ihr zugehörigen niedergelassenen Vertragsärzten die Notfallversorgung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten sicherzustellen. In Umsetzung dieser Verpflichtung wurde der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst von der KV an zentralen Standorten gebündelt, den 115 Notfallpraxen. Damit haben die Menschen im Land im Bedarfsfall immer eine verlässliche Anlaufstelle, die von jedem Ort in Baden-Württemberg innerhalb von 20 bis 30 Autominuten zu erreichen ist und sich zumeist auch in der unmittelbaren Nähe zu einem Krankenhaus befindet. Besetzt werden die Notfallpraxen unter Regie der KV von den zur Sicherstellung mitverpflichteten niedergelassenen Vertragsärzten und den so genannten Pool-Ärzten. Dabei sind Pool-Ärzte insbesondere Ärzte, die zum Beispiel im Krankenhaus arbeiten oder ihre Niederlassung aus Altersgründen aufgegeben haben, und den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst auf Honorarbasis freiwillig unterstützen.
In Baden-Württemberg waren zuletzt rund 3.000 dieser Pool-Ärzte tätig, die etwa 40 Prozent des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes leisteten und damit auch die Niedergelassenen ganz erheblich entlasteten. Als Konsequenz aus dem Urteil des BSG zieht die KV die „Notbremse“. Die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst wird mit sofortiger Wirkung beendet. Das hat unmittelbar eine Reduzierung des Versorgungsangebots zur Folge. Unter anderem wird die Notfallpraxis in Geislingen geschlossen. Das vollständige Urteil können Sie hier einsehen.