Razavi: „Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist ein Zungenbrecher, aber enorm wertvoll. Wir können unsere Kommunen tatkräftig dabei unterstützen, Verkehrsinfrastruktur zeitgemäß zu erneuern und alte Missstände durch neue Ideen zu ersetzen."
Die Geislinger CDU-Landtagsabgeordnete und Ministerin Nicole Razavi MdL freut sich über die Aufnahme von zwei Projekten aus dem Wahlkreis Geislingen in das Landesförderprogramm "Kommunaler Straßenbau" für das Jahr 2023: "Süßen erhält für den Umbau der Löwenkreuzung im Rah-men des Rückbaus der B 10 zwischen Eislingen und Süßen einen Zuschuss in Höhe von 113.000 Euro. Bad Überkingen kann 41.000 Euro Förderung für den Bau öffentlicher Ladeinfrastruktur einplanen.“
„Beide Kommunen liegen damit im Programmtrend. E-Ladepunkte sind ebenso ein neuer Schwerpunkt kommunaler Infrastruktur, in den unsere Gemeinden und Städte investieren, wie die Aufwertung ihrer Ortsmitten. Süßen kann mit dem Geld einen weiteren Schritt in seiner Ortsentwicklung machen. Die Umfahrung auf der neuen B10 und B 466 macht den Rückbau der früheren Verkehrsachsen im Ort möglich und legt Potentiale frei, um Flächen attraktiv neu zu gestalten. Ich freue mich als örtliche Abgeordnete sehr über die Hilfe für Süßen durch das Land. Der Einsatz hat sich gelohnt.“
„Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist ein Zungenbrecher, aber enorm wertvoll. Wir können unsere Kommunen tatkräftig dabei unter-stützen, Verkehrsinfrastruktur zeitgemäß zu erneuern und alte Missstände durch neue Ideen zu ersetzen. Deshalb war es richtig, die Fördermittel im Landeshaushalt zu verdoppeln und die Fördermöglichkeiten zu erweitern. So geht gute Partnerschaft mit dem ländlichen Raum und darauf sollen sich unsere Gemeinden und Städte auch in Zukunft fest verlassen können“, sagt Nicole Razavi MdL.
Hintergrund
Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Programmbereich Kommunaler Straßenbau ist eine der drei Säulen der LGVFG-Förderung – neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Rad- und Fußverkehr (RuF). , Kommunen erhalten für den Bau grundsätzlich 50 Pro-zent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrie-refreiheit beträgt die Förderung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kos-ten.