Restaurants und Campingplätze starten schrittweise ab dem 18. Mai in den Betrieb, Hotels ab dem 29. Mai. Razavi: „Wir müssen besonnen bleiben. Die Hygieneauflagen bedeuten zusätzlichen Aufwand, sind aber notwendig für einen verantwortungsvollen Start in die Phase nach den Zwangsschließungen.“
„Es geht los. Gastronomen und Hoteliers starten ab dem 18. Mai und ab dem 29. Mai wieder den Betrieb und haben endlich wieder eine Perspektive“, teilt Nicole Razavi MdL mit. „Über diese ersehnte Nachricht freue ich mich sehr mit allen Wirtinnen und Wirten im Kreis Göppingen. Die Betriebe haben viel ausgehalten. Jetzt können sie mit den notwendigen Hygieneauflagen wieder Gäste betreuen und nach vorne schauen. Die Auflagen bedeuten zusätzlichen Aufwand, sind aber unerlässlich, um verantwortungsvoll in die erste Phase nach den Zwangsschließungen zu starten. Tourismusminister Guido Wolf MdL und Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut MdL werden das Konzept für die weiteren Schritte in den nächsten Tagen vorlegen. Es war uns als Land sehr wichtig, schnell zu handeln. Kanzlerin Merkel und die Länderchefs haben am Mittwoch den Rahmen beschlossen. Wir haben am Donnerstag in Baden-Württemberg umgehend die noch zu regelnden Themen in die Hand genommen. Unsere tapfere Gastronomie stand dabei ganz oben auf der Tagesordnung“, so Razavi weiter.
Neben Restaurants mit Außen- und Innenbereich dürfen auch Ferienwohnungen und Campingplätze ab dem 18. Mai 2020 wieder schrittweise öffnen. Campingplätze dürfen für touristische Übernachtungen im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften sowie für das Dauercamping geöffnet werden, sofern sie eine autarke Versorgung sicherstellen. Die Sanitärbereiche der entsprechenden Anlagen bleiben zunächst geschlossen. Gleiches gilt für Wohnmobilstellplätze. Ab 29. Mai werden in einem weiteren Schritt die sonstigen Beherbergungsbetriebe wie insbesondere Hotels sowie Freizeitparks ihren Betrieb wieder aufnehmen können.
„Klar ist: Wir müssen besonnen und vorsichtig bleiben. Wer seine Türen für Gäste wieder öffnet, muss dabei strenge Auflagen erfüllen. Das bedeutet, Öffnungszeiten und Gästezahl beschränken, Abstand durch separaten Ein- und Auslass sicherstellen, Reservierungspflicht einhalten, das alles als Teil eines ausgearbeiteten Hygienekonzepts.“ Für die Öffnung von Beherbergungsbetrieben gelten ebenso strenge Auflagen, ein verpflichtendes Hygieneschutzkonzept so wie in der Gastronomie und eine Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass. Gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Wellness und Schwimmbad müssen noch geschlossen bleiben. „Fest steht: Die Zeiten leerer Gaststuben und Hotels im Kreis Göppingen und im Land sind bald vorbei und das ist gut so“, so Nicole Razavi abschließend.