Nicole Razavi MdL

Nicole Razavi MdL: „Anträge im Soforthilfeprogramm können ab Mittwochabend gestellt werden. Einfaches Online-Verfahren.“

CDU-Landtagsabgeordnete informiert Hunderte Betriebe in der Region zu Soforthilfen und Unterstützung von Bund und Land * Razavi: „Wir tun alles, damit der Mittelstandsmotor nach der Corona-Krise sofort wieder anspringen kann.“
"Es geht jetzt darum, Leben zu schützen. Der Mittelstandsmotor muss aber nach der Corona-Krise sofort wieder anspringen können. Dafür tun Bund und Land mit riesigen Milliardenbeträgen und verzahnten Programmen alles, was nur möglich ist. Das Geld liegt jetzt bereit. Die Betriebe können ihre dringend benötigten Zuschüsse schnell und ohne lange Formulare ab Mittwochabend in einem voll-elektronischen Prozess online beantragen“, teilt Nicole Razavi MdL mit. Die CDU-Landtagsabgeordnete hat in einem umfangreichen Schreiben Hunderte Betriebe in der Region über die bereitgestellten Soforthilfen von Bund und Land informiert. „Die Politik in Bund und Land agiert in diesen Tagen schnell und entschlossen: Es geht um tausende von Arbeitsplätzen. Wir stehen an der Seite unserer Betriebe und der Beschäftigten!“ 
 
Die Nothilfeprogramme von Bund und Land sind verzahnt. Baden-Württemberg geht dabei schnell in die Umsetzung. Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeit) mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Gezahlt wird ein einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Beantragt werden können bis zu 
 
> 9.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
> 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen und 
> 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.
 
„Mit der Kategorie 11-50 Mitarbeitern geht das Nothilfeprogramm Baden-Württembergs über das des Bundes hinaus und schließt zusätzlich Betriebe bis 50 Mitarbeitern ein, die vom Bundesprogramm nicht abgedeckt sind“, erläutert Razavi. „Das Beantragungsverfahren läuft in zwei einfachen Schritten ab: Die Antragsformulare sind im ersten Schritt online beim Wirtschaftsministerium ab Mittwochabend unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/ abrufbar. Im zweiten Schritt erfolgt dann die Einreichung der Anträge über einen Upload auf der zentralen Seite der Kammern www.bw-soforthilfe.de. Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet. Der Zuschuss wird von der L-Bank unmittelbar auf das Konto des Antragstellers bzw. des Zuschussempfängers angewiesen. Die Antragstellung ist ab Mittwoch, 25.03.2020, möglich.“
 
„Diese Unterstützung sind wir den Inhaberinnen und Inhabern schuldig, die den Laden buchstäblich am Laufen halten. Seit Tagen erreichen mich im Minutentakt Hilferufe. Die Lage ist dramatisch. Den steinigen Weg während des Shutdowns müssen die Betriebe zwar selbst gehen, aber ich möchte mit meinem Brief deutlich machen, dass sie dabei trotzdem nicht alleine sind“, so Nicole Razavi abschließend.