Nicole Razavi MdL

Nicole Razavi MdL zum Frosthilfe-Verfahren des Landes: „Nach solch einem Frosteinbruch brauchen unsere Landwirte gerade hier in unserer Obstbauregion Unterstützung“

Anträge auf Entschädigung können bis zum 30. Oktober gestellt werden - 
Land übernimmt bis zu 50.000 Euro pro Betrieb.
 
 „Es ist vollkommen klar, dass gerade hier in unserer Obstbau-Region die Landwirte nach einem Wetterereignis, wie wir es im Frühjahr dieses Jahres hatten,  Unterstützung benötigen“, sagt die CDU-Landtagsabgeordnete Nicole Razavi MdL anlässlich des Frosthilfeverfahrens des Landes Baden-Württemberg.  

Während der Obsternte zeichne sich momentan das Ausmaß der durch den Kälteeinbruch im April 2017 verursachten Schäden ab, mit denen die Hofbesitzer zu rechnen haben. „Im Obstbau gibt es wohl leider wie befürchtet teils dramatische Ausfälle“, so Razavi weiter, „etwas positiver sieht es beim Weinbau aus, die Reben konnten sich besser erholen.“ Bis zum 30. Oktober 2017 haben nun die betroffenen Landwirte im Haupt- und Nebenerwerb Zeit, bei den örtlichen Landrats- bzw. Landwirtschaftsämtern die Anträge auf Finanzhilfe zu stellen. Die Antragsformulare können auch im Internet unter der Adresse http://www.landwirtschaft-bw.info heruntergeladen werden.

Unterstützung kann in Anspruch nehmen, wer Ertragsschäden von einem Drittel zu verzeichnen hat und bekommt dann bis zu 50% der Verluste ersetzt. Als Vergleich müssen die Ernten der letzten drei bis fünf Jahre nachgewiesen werden, das beste und das schlechteste Jahr werden gestrichen. Unter der Bagatellgrenze von 6000 Euro wird nicht entschädigt, der Höchstbetrag je Antrag ist 50.000 Euro. Liegt der Schaden deutlich über 100.000 Euro oder ist die Existenz des Betriebs gefährdet, kann im Rahmen einer Härtefallregelung ein günstiges Darlehen der L-Bank gewährt werden.
 
Die Gesamtsumme der beantragten Ausgleichszahlungen muss vom Landtag bewilligt werden und wird Anfang 2018 ausbezahlt werden. „Früher geht das leider nicht, da die Mittel erst im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung stehen“, erläutert Nicole Razavi MdL. Die Landesregierung stufte den Frosteinbruch bereits im Frühjahr als ein einer Naturkatastrophe gleichzusetzendes Wetterereignis ein und machte den Weg damit frei für Ausgleichs-zahlungen.
 
Die Spätfröste in den Nächten zwischen dem 19. und 21. April hatten landesweit etwa ein Viertel des Weinbaus und ein Drittel des Erwerbsobstbaus geschädigt. „Immerhin von einigen Beerensorten gibt es reichlich, berichtet Nicole Razavi mit Blick auf den Obstbau in ihrem Wahlkreis, aber viele Apfelkisten und Mostpressen werden heuer leer bleiben. Wir werden uns als CDU-Fraktion damit intensiv beschäftigen, wie wir unseren Landwirten künftig Vorsorgemaßnahmen erleichtern, z. B. durch eine verbesserte Versicherbarkeit oder steuerfreie Risikoausgleichs-Rücklagen.“