Nicole Razavi MdL

„Der neue Bundesverkehrswegeplan ist ein Quantensprung für die Verkehrsinfrastruktur - Pauschalkritik ist nicht nachvollziehbar“

Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Nicole Razavi MdL: "Der neue Bundesverkehrswegeplan ist ein Quantensprung für die Verkehrsinfrastruktur - Pauschalkritik ist nicht nachvollziehbar"
„Der neue Bundesverkehrswegeplan bedeutet einen Quantensprung für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland und Baden-Württemberg. Die in den vergangenen Tagen laut gewordene Pauschalkritik des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann können wir in keinster Weise nachvollziehen“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Nicole Razavi heute (05.08.) zur Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans im Bundeskabinett. „Der Bund schafft durch den Investitionshochlauf die Voraussetzungen, den großen Nachholbedarf in Baden-Württemberg abzubauen. Die Landesregierung muss nun alles für die Umsetzung der Maßnahmen tun.“
 
„Straßen, Schienen und Wasserwege sollen bis 2030 mit fast 270 Milliarden Euro saniert und ausgebaut werden. Damit ist erstmals die Finanzierung der Maßnahmen im sogenannten vordringlichen Bedarf gesichert und ein wesentlicher Mangel früherer Bundesverkehrswegepläne behoben. Alle Maßnahmen können in den nächsten 15 Jahren auch tatsächlich umgesetzt werden“, erläuterte Razavi.
 
Auch der Vorwurf einer einseitigen Bevorzugung des Straßenbaus sei absurd. „Richtig ist vielmehr, dass die umweltfreundliche Mobilität auf Schiene und Wasserstraße besonders gestärkt wird“, stellte Razavi klar. „Obwohl über 80 Prozent des Individual- und Güterverkehrs auf der Straße abgewickelt werden, entfallen 41,6 Prozent der Mittel auf die Schiene und weitere 9,1 Prozent auf die Wasserstraßen.“
 
Gerade Baden-Württemberg werde überproportional profitieren. Große Teile der Autobahnachsen A 5, A 6, A 8 und A 81 seien in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden. „Gegenüber dem Entwurf vom März 2016 konnten sogar zahlreiche Verbesserungen erreicht werden: Fünf Maßnahmen des Straßenbaus wurden in den vordringlichen Bedarf hochgestuft, sieben Maßnahmen im weiteren Bedarf erhielten das Planungsrecht“, freute sich Razavi. “Wir werden uns nun gemeinsam mit unseren Kollegen im Bundestag dafür einsetzen, dass auch noch der Ausbau der Gäubahn zwischen Stuttgart und Zürich in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wird.“
 
Das Land müsse sich nun auf die Umsetzung konzentrieren, denn für Planung und Bau seien die Länder zuständig. „Es kommt nun darauf an, die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans auch tatsächlich zu realisieren und alle Bundesmittel abzurufen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss das Land dazu alle notwenigen Voraussetzungen für Planung und Bau schaffen“, forderte Razavi. „Das erwarten die Menschen und Unternehmen zu Recht.“