Nicole Razavi MdL

Nicole Razavi MdL: „Wir wollen junge Menschen für das Handwerk begeistern. Mit der Meistergründungsprämie haben wir einen weiteren attraktiven Anreiz geschaffen“

Land bezahlt bis zu 10.000 Euro Tilgungszuschuss, auch wenn ein bestehender Betrieb übernommen wird.
„Ab sofort können Jung-Meisterinnen und -Meister im Kreis Göppingen die neue Meistergründungsprämie beantragen“, teilt Nicole Razavi mit. „Bis zu 10.000 Euro Tilgungszuschuss geben wir für Neugründungen ebenso wie für die Übernahme bestehender Betriebe dazu. Mit dem landesweiten Förderprogramm wollen wir für den Schritt zur Meisterausbildung werben und mehr Schulabsolventen für den Handwerksberuf begeistern. Das ist dringend notwendig. Baden-Württemberg sucht den Azubi, überall, auch bei uns im Kreis Göppingen. Immer mehr Handwerksunternehmen kommen mit den Aufträgen nicht hinterher, weil ihnen die Leute fehlen. Tausende Betriebe stehen zudem in den nächsten Jahren zur Übergabe an. Die Inhaber sagen mir bei meinen vielen Gesprächen vor Ort ganz klar: Wir brauchen die Unterstützung der Politik. Deshalb hat die CDU-Landtagsfraktion mit viel Nachdruck für die Meisterprämie im Handwerk gekämpft, die es seit diesem Jahr gibt. Nun legen wir mit der Meistergründungsprämie nochmal eine Schippe drauf. Damit sichern wir auch das Fortbestehen dieser Betriebe – und damit Arbeitsplätze“, so die Geislinger CDU-Landtagsabgeordnete. 
 
„Wir investieren damit auch in die Lebensqualität im ländlichen Raum. Denn mit dem Handwerk bleibt die Zukunft im Dorf. Die Menschen sollen auch künftig bei sich zu Hause beim Bäcker und Metzger einkaufen, zum Friseur, Schreiner und Elektriker gehen oder das Auto in die Werkstatt bringen können. Das ist mein Ziel und dafür setze ich mich weiter ein. Eine starke berufliche Bildung und ein starkes Handwerk bei uns im Kreis gehören dazu“, so Nicole Razavi abschließend. 
 
Hintergrund: 
Die Gründungsprämie wird als Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro in die bestehenden Finanzhilfen der L-Bank, die Startfinanzierung 80 und die Gründungsfinanzierung, aufgenommen. Die Antragstellung erfolgt dabei weiterhin über die Hausbanken. Die Prämie können Jungmeister beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm Gründungsfinanzierung bei der L-Bank beantragen. Die Meisterinnen und Meister können einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen. Somit können auch junge Meisterinnen und Meister aus anderen Bundesländern von der Förderung profitieren, sofern sie sich in Baden-Württemberg selbständig machen. Für die Förderung der Meistergründungsprämie stellt das Land bis zu 1 Million Euro jährlich bereit.