Nicole Razavi MdL

Nicole Razavi MdL: „Soziale Vereine und Organisationen können ab sofort Corona-Hilfe beantragen"

Razavi: "Land stellt insgesamt 15 Millionen Euro bereit. Baden-Württemberg soll auch nach der Krise Ehrenamtsland sein. Deshalb müssen wir unseren Vereinen jetzt helfen, gut durch diese schwierige Zeit zu kommen."
„Soziale Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen können ab sofort die Corona-Hilfe des Landes beantragen“, teilt die CDU-Landtagsabgeordnete Nicole Razavi mit. „Bis zu 12.000 Euro Förderung sind einmalig pro Antragsteller möglich, der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Das ist eine gute Nachricht für Tafelvereine, Mütterzentren, Mehrgenerationenhäuser und viele andere Akteure im sozialen Bereich in unserer Raumschaft, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen. Die Unterstützung wird dringend gebraucht. Mich haben zahlreiche Rückmeldungen erreicht und die Lage ist sehr ernst. Feste, Veranstaltungen und Kurse müssen in diesem Jahr ausfallen, fest eingeplante Einnahmen fehlen. Klar ist aber: Die Angebote für hilfsbedürftige Menschen und der Einsatz der vielen Ehrenamtlichen dürfen durch Corona nicht ausgebremst werde. Dafür stellen wir in diesem Programm insgesamt 15 Millionen Euro bereit und helfen mit, dass die wertvolle Arbeit unserer sozialen Vereine und Einrichtungen weitergehen kann. Ihr großes Engagement, ihr Kümmern ist schon immer wichtig gewesen. Aber jetzt ganz besonders“, so Nicole Razavi weiter.
 
Das Förderangebot richten sich zur Deckung zwingend notwendiger Kosten an Vereine, Organisationen und Einrichtungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration, die aufgrund pandemiebedingt fehlender Einnahmen und pandemiebedingt zusätzlicher Ausgaben für Schutzmaßnahmen in einen Liquiditätsengpass geraten sind oder zu geraten drohen. Der Antrag auf Förderung kann bis spätestens 31. Oktober 2020 gestellt werden. Weitere Informationen des zuständigen Regierungspräsidiums Tübingen sowie das Antragsformular sind auf der folgenden Internetseite zu finden: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/CoronaHilfen+fuer+Vereine+beantragen-6004285-leistung-0
 
„Baden-Württemberg soll auch nach der Krise Ehrenamtsland sein. Deshalb müssen wir unseren Vereinen jetzt helfen, gut durch diese schwierige Zeit zu kommen. Dafür werde ich mich weiter einsetzen“, so Nicole Razavi abschließend.
 
Hintergrund: Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not geraten sind. Dazu zählen beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren sowie Migrantenvereine und -organisationen. Auch Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung, Frauen- und Kinderschutzhäuser, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie solche im Bereich der Wohnungslosenhilfe können einen Förderantrag stellen. Die antragstellenden Vereine und Organisationen müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und gemäß § 52 Absatz 1 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sein.