Nicole Razavi MdL

Nicole Razavi MdL: „Hotel- und Restaurantbetriebe können weitere Corona-Soforthilfe jetzt beantragen“

Betroffene Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
„Hotel- und Restaurantbetriebe können ab Mittwoch, 1.7., die weitere Corona-Soforthilfe des Landes beantragen“, teilt Nicole Razavi MdL mit. „Ich bin erleichtert, dass der Vorschlag der CDU jetzt konkrete Formen annimmt. Darauf haben viele Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber gewartet. Das Hotel und Gaststättengewerbe leidet mit am stärksten unter der Corona-Pandemie. Vielen Menschen ist trotz aller Vorkehrungen immer noch nicht wohl dabei, Gasthäuser zu besuchen oder zu reisen. Viele Tische und Zimmer bleiben leer. Aus persönlichen Gesprächen weiß ich, wie dramatisch die Lage weiterhin auch in vielen Betrieben im Kreis Göppingen ist. Es geht um tausende Gastronomen, Selbständige, Angestellte und Auszubildende. Deshalb ist die Entscheidung der Landesregierung für ein weiteres Sonderprogramm richtig. Mit der „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ sichern wir Existenzen und geben den vielen Familienbetrieben, die unverschuldet in große wirtschaftliche Not geraten sind, mehr Zeit, bis die Umsätze wieder steigen“, so die Geislinger CDU-Landtagsabgeordnete weiter. 
 
Betroffene Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). „Auf eine Deckelung der Betriebsgröße wird dabei verzichtet, damit alle Betriebe im Land eine entsprechende Unterstützung erhalten können“, sagt Nicole Razavi. Die Formulare zur Beantragung stellt das Wirtschaftsministerium auf der folgenden Internetseite ab Mittwoch, 1.7., zum Abruf bereit:
 
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/
 
Dazu gehört auch ein Testat des Steuerberaters, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die ausgefüllten Unterlagen müssen dann über die Seite www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de hochgeladen werden. Fragen zur Beantragung beantworten die zuständigen Industrie- und Handelskammern, die auch die Vorprüfung der Anträge übernehmen. Bewilligung und Auszahlung erfolgen über die L-Bank. „Vom Antrag bis zur Bewilligung sollen nur wenige Werktage vergehen“, sagt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion.
 
„Klar ist: Bis wieder Betrieb mit Auslastungen wie vor der Krise möglich sind, wird es noch eine ganze Weile dauern. Unser Ziel ist es, eine nie da gewesene Insolvenzwelle zu vermeiden, die nicht nur die Wirtschaftsstruktur unseres Landes, sondern auch die Lebensqualität und Anziehungskraft unserer Region massiv beeinflussen würde. Gastronomie und Hotellerie sind eine Säule unserer Wirtschaft und sie sind ein großes Stück Lebensart und Kultur. Wir werden weiterhin alles dafür tun, damit das auch in Zukunft so bleibt“, so Nicole Razavi abschließend.